Unique Formula Identifier UFI
Mittels des eindeutigen Rezepturidentifikators UFI können Giftnotrufzentralen im europäischen Wirtschaftsraum und das Tox Info Suisse www.toxinfo.ch in der Schweiz gewisse Produkte und deren enthaltene Bestandteile schnell und eindeutig ermitteln.
Der UFI-Code wird auf der Etikette gefolgt auf «UFI:» mit einem 16-stelligen, alphanumerischen Code aufgeführt. Der Code wird durch Bindestriche in vier Abschnitte unterteilt.
UFI-Code in Produkteregister Chemikalien (RPC)
Um in Notfällen Tox Info Suisse zuverlässig den Zugriff auf den Eintrag eines Produktes im Schweizer Produkteregister Chemikalien (Produkteregister RPC) zu ermöglichen, muss die Herstellerin/Importeurin den Eintrag im Produkteregister mit dem auf der Etikette aufgeführten UFI-Code ergänzen.
EU-UFI versus CH-UFI
Die UFI-Codes auf Produkten aus dem europäischen Wirtschaftsraum EWR gelten auch in der Schweiz. Diese (EU-)UFI-Codes müssen lediglich bei den betreffenden Einträgen im Schweizer Produktregister Chemikalien ergänzt werden.
Für Produkte, die nur in der Schweiz und nicht im europäischen Wirtschaftsraum EWR in Verkehr gebracht werden, kann auf der Seite der Anmeldestelle Chemikalien ein Schweizer UFI-Code generiert und auf der Etikette angegeben werden. Die generierten UFI-Codes müssen ebenfalls bei den betreffenden Einträgen im Produkteregister ergänzt werden.
Spätestens Anfang 2026: UFI-Code auf Etikette
In der Schweiz wird der UFI-Code schrittweise eingeführt. Nach dem 1. Januar 2026 müssen von Herstellerinnen/Importeurinnen in Verkehr gebrachte Produkte mit einem UFI-Code versehen sein.
Produkte, die vor dem 1. Januar 2026 ohne UFI-Code in den Handel gebracht wurden, können vom Handel verkauft werden.
Welche Produkte müssen einen UFI-Code tragen?
Der UFI muss auf dem Etikett von Produkten aufgeführt werden, die physikalische Gefahren (Gefahrenhinweise H-2xx) oder Gesundheitsgefahren (Gefahrenhinweise H-3xx) aufweisen.
Produkte, die nicht als gefährlich eingestuft sind (keine Gefahrenhinweise, eventuell nur EUH-Sätze) oder nur als gefährlich für die Umwelt eingestuft sind (Gefahrenhinweise H4xx) müssen keinen UFI-Code tragen.
Etiketten von Stoffen müssen ebenfalls nicht mit einem UFI-Code versehen werden.
UFI-Codes müssen nicht nur auf Etiketten von Zubereitungen/Gemischen wie z.B. Reinigungsmitteln, sondern auch auf Biozidprodukten und Düngern sowie künftig auch auf Pflanzenschutzmitteln aufgeführt werden.
Weitere Fachinformationen
www.anmeldestelle.admin.ch (UFI)
www.anmeldestelle.admin.ch (Meldepflicht für Zubereitungen)
www.anmeldestelle.admin.ch (Produkteregister Chemikalien RPC)
Rechtliche Verweise
Chemikalienverordnung (ChemV, 813.11), Art. 15a, Art. 48
Biozidprodukteverordnung (VBP, 813.12), Art. 14a, Art. 38a
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, 814.81), Art. 3 a
Düngerverordnung (DüV, 916.171), Art. 44 Abs. 4
