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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

Revision Merkblätter

Wegen der im Mai 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Chemikalienrechts waren diverse Inhalte von Merkblättern der chemsuisse nicht mehr aktuell.

Dies betraf insbesondere die Informationen zu den Alt- und Neustoffen, den Sprachanforderungen für die Kennzeichnung und die Ausnahme für milchsäurehaltige Zubereitungen bei der Gruppe 2.

Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe «Merkblätter» diverse Dokumente überarbeitet.

Dies sind die angepassten Merkblätter:

  • A01 Hersteller und Importeure
  • A06 Abgabe von Chemikalien - Übersicht
  • A07 Online-Verkauf von Chemikalien
  • A08 Import von Chemikalien zur gewerblichen Verwendung
  • A14 Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • B01 Stoffe in Verkehr bringen
  • C06 Selbstkontrolle
  • C07 Definition der Chemikaliengruppen
  • D01 Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien
  • D03 Fahrzeugbatterie trocken
  • D04 Herstellung, Import und Abgabe von Pfeffersprays
  • D05 Ätherische Öle - GHS-CLP
  • D06 Inverkehrbringen von Aerosolpackungen
  • D08 Kennzeichnung von Biozidprodukten
  • D09 Zement und zementhaltige Produkte
  • D11 Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen/Gemischen
  • D12 MDI-haltige Produkte
  • D13 Biozide Wirkstoffe an Fassaden
  • D16 Textil- und Reinigungsmittel in Verkehr bringen
  • S02 Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien durch Dienstleister
  • Übersicht über die Merkblätter

Die angepassten Merkblätter sind nun auf der Website der chemsuisse aufgeschaltet. 

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