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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

 

Nationale Marktkampagne Dünger 2019/2020

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde die Produktgruppe Dünger im Rahmen des Chemikalienrechts nur selten überprüft. Die letzte grossangelegte Marktkampagne Dünger wurde in den Jahren 2011/2012 durchgeführt und hat gezeigt, dass vor allem mineralische Phosphordünger teilweise mit Schadstoffen, unter anderem Cadmium und Uran belastet sein können.

Aus diesem Grund wurde der Fokus der schweizweit koordinierten Marktkampagne 2019/2020 auf die Überprüfung von mineralischen Phosphordüngern gelegt.

Die Resultate liegen nun mit dem Schlussbericht vor.

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Produkte mit Cannabidiol (CBD)

In der Schweiz wird eine breite Palette Cannabidiol-haltiger Produkte angeboten. Das vorliegende Merkblatt gibt einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

Humanpräparate (swissmedic.ch)

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Aerosolpackungen auf dem schweizerischen Markt

 

Für zahlreiche Verwendungen werden chemische Produkte in Form von Spraydosen auf den Markt gebracht. Alleine in der Schweiz werden jährlich rund 32 Millionen Aerosolpackungen hergestellt. Im Rahmen der Marktüberwachung überprüften die Vollzugsbehörden von Bund und Kantonen im Jahr 2019, ob die chemikalienrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich eingehalten wurden: Aerosolpackungen.

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Besonders besorgniserregende Stoffe - Nationale Kampagne 2020

Konsumentinnen und Konsumenten dürfen von Detailhändlern verlangen, dass diese über eine allfällige Belastung eines Gegenstandes mit besonders besorgniserregenden Stoffen informieren. Bund und Kantone haben 2020 im Rahmen einer koordinierten Aktion eine schweizweite Kontrollkampagne durchgeführt. Im Bericht des Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt sind die Resultate und die Massnahmen zusammengefasst.

 

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Zulassungspflichtige Stoffe - Nationale Kampagne 2020

Seit Inkraftsetzung der REACH-Verordnung verfolgt die EU das Ziel, Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften schrittweise durch ungefährlichere Stoffe zu ersetzen oder, falls keine Alternativen möglich sind, diese zuzulassen. Die an der nationalen Kampagne teilnehmenden Kantone haben im Jahr 2020 überprüft, ob Produkte mit den entsprechenden Stoffen über eine gültige Zulassung verfügen oder ausser Handel gesetzt wurden. Im Bericht des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt sind die Resultate und Massnahmen zusammengefasst.

 

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Chemikalien - Gesetzesänderungen und Fristen 2021

Im Jahr 2021 werden einige neue Bestimmungen des Chemikalienrechts in Kraft treten und diverse Übergangsfristen ablaufen.
In dieser Übersicht des Kantonalen Labors Zürich sind die wichtigsten dieser Änderungen zusammengestellt und Links zu weiterführenden Informationen aufgeführt:

Gesetzesänderungen und Fristen 2021

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Flyer zu Händedesinfektionsmitteln im öffentlichen Bereich

In vielen Einkaufszentren, Läden, Bahnstationen, Bildungseinrichtungen etc. werden alkoholische Desinfektionsmittel zur Verwendung durch Kunden oder Passanten zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht sind die Abgeber solcher Desinfektionsmittel verpflichtet, die Verwenderinnen und Verwender über deren gefährlichen Eigenschaften zu informieren. Zusammen mit dem Bundesamtamt für Gesundheit hat die chemsuisse das Informationsblatt « Händedesinfektionsmittel in öffentlichen Bereichen» herausgegeben. Das Informationsblatt richtet sich an alle öffentlich zugänglichen Betriebe und Einrichtungen, die im Rahmen der COVID-19 Bekämpfung Händedesinfektionsmittel zur Verwendung durch Kunden oder Passanten bereitstellen. Es beinhaltet unter anderem Informationen dazu, welche Punkte bei der Auswahl des geeigneten Desinfektionsmittels zu berücksichtigen und wie die Desinfektionsmittel korrekt zu kennzeichnen sind.

 

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Vorsorge gegen den Coronavirus (COVID19): Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel nur noch bis am 31.08.2020 gültig

Die Ausnahmezulassungen vom 28. Februar 2020 und 09. April 2020 für Hand- und Flächendesinfektionsmittel auf Alkoholbasis sowie Flächendesinfektionsmittel auf Aktivchlorbasis sind bis zum 31. August 2020 gültig.

Link zur Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis:
Verfügung Alkoholbasis
Link zur Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf Aktivchlorbasis:
Verfügung Aktivchlor

Desinfektionsmittel, die gestützt auf die Allgemeinverfügungen vom 28.02.2020 und 09.04.2020 unter den festgelegten Auflagen bis zum 31. August 2020 hergestellt oder importiert werden, dürfen bis am 28. Februar 2021 in Verkehr gebracht und an Endverbraucherinnen abgegeben werden (Abverkaufsfrist). Die berufliche und gewerbliche Verwendung solcher Biozidprodukte gilt, unter Vorbehalt eines Verfalldatums, unbefristet.

Link zur Allgemeinverfügung zum Erlass von Abverkaufsfristen
Allgemeinverfügung

Für Desinfektionsmittel, die den Allgemeinverfügungen vom 28.02.2020 und 09.04.2020 entsprechen und ab dem 01. September 2020 hergestellt oder importiert werden, muss ein entsprechendes Zulassungsgesuch bei der Anmeldestelle Chemikalien eingereicht werden.

Link zu Hinweisen und Erläuterungen zur Zulassung von alkoholischen Desinfektionsmitteln
Anmeldestelle

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Sommerzeit - Campingzeit!

Camping

Ein endloser Sternenhimmel, ein loderndes Lagerfeuer, Schlangenbrot und nervende Mückenstiche gehören zu einem erfolgreichen Erlebnis beim Campieren. Aber birgt ein solches Abenteuer auch Gefahren? Informationen des Tox Info Suisse.

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Vorsorge gegen den Coronavirus (COVID19): Ausnahmezulassung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis

Damit der gesteigerte Bedarf an Desinfektionsmitteln in der Bevölkerung gedeckt werden kann, hat die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit, des Bundesamts für Umwelt und des Staatssekretariats für Wirtschaft eine Allgemeinverfügung für Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis (Ethanol, Propanol) erlassen. Das bedeutet, dass alkoholische Desinfektionsmittel sofern sie den Vorgaben der Allgemeinverfügung entsprechen und korrekt gekennzeichnet sind, ohne Zulassung verkauft werden dürfen. Die Allgemeinverfügung ist bis am 31.08.2020 gültig. Möchten Sie das Desinfektionsmittel darüber hinaus und ohne Unterbruch verkaufen, muss frühzeitig ein entsprechendes Zulassungsgesuch bei der Anmeldestelle Chemikalien eingereicht werden.

Link zur Allgemeinverfügung:
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/index_9.html

Hinweise zur Allgemeinverfügung und zur Etikettenvorlage:
https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/pflicht-hersteller/zulassung-biozidprodukte/ausnahmezulassung-fuer-desinfektionsmittel/vorlage-fuer-desinfektionsmittel-etiketten.html

FAQ-Liste der chemsuisse

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Nationale Marktkontrollkampagne Biozidprodukte 2017-2018

Biozidprodukt

Biozidprodukte dürfen nur dann vertrieben oder beruflich verwendet werden, wenn sie konform mit der Biozidprodukteverordnung in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen einer nationalen Marktkontrolle wurden 2017 und 2018 127 Biozidprodukte überprüft. Nur 12 der 127 kontrollierten Produkte waren rechtskonform auf dem Markt. Den ausführlichen Bericht des Bundesamtes für Gesundheit in den Sprachen d, f, i und e finden Sie hier: Bericht Biozide

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