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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

 

Die neuen Gefahrensymbole für chemische Produkte sind ab 1. Juni verbindlich

Ab 1. Juni dürfen in der Schweiz neu hergestellte chemische Produkte nur noch mit dem neuen Gefahrenkennzeichnungssystem versehen werden. Bereits produzierte Produkte können noch während zwei Jahren mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen System „Globally Harmonized System“ (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet.

Mehr Informationen unter www.cheminfo.ch

 

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