Die neuen Gefahrensymbole für chemische Produkte sind ab 1. Juni verbindlich
Ab 1. Juni dürfen in der Schweiz neu hergestellte chemische Produkte nur noch mit dem neuen Gefahrenkennzeichnungssystem versehen werden. Bereits produzierte Produkte können noch während zwei Jahren mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen System „Globally Harmonized System“ (GHS) an, das weltweit dieselben Gefahrensymbole verwendet.
Mehr Informationen unter www.cheminfo.ch
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