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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

 

Totalrevision der Chemikalienverordnung

Mit Schreiben vom 1. September 2014 gelangt der Bund an die Kantone und ersucht um Stellungnahme zur totalrevidierten Chemikalienverordnung (ChemV), der bereits fünften Revision der ChemV seit dem Inkrafttreten im Jahre 2005!

Mit der Totalrevision wird nun das neue Kennzeichnungssystem GHS in Form der EU-Verordnung CLPV endgültig in das Schweizer Chemikalienrecht integriert und das orange-schwarze Kennzeichnungssystem wird aufgehoben.

Die Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems (GHS) für Chemikalien erfolgt nach europäischem Vorbild gestaffelt:

  • Die 3. Revision der ChemV, die am 1. Dez. 2010 in Kraft trat, gestattete die freiwillige Verwendung dieses Systems. Für Stoffe wurde die Verwendung ab dem 1. Dez. 2012 obligatorisch.
  • Die 4. Revision der ChemV, die am 1. Dez. 2012 in Kraft trat, passt die Einstufungs- und Kennzeichnungsbedingungen für Stoffe dem GHS an.
  • Die Totalrevision der ChemV soll per 1. Juni 2015 hauptsächlich die Einstufungs- und Kennzeichnungsbedingungen für Zubereitungen dem GHS anpassen und schliesst somit die Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems ab.

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