Erkennung und Elimination PCB-haltiger Kondensatoren Hier finden Elektro-Sicherheitsberater, Installateure und Inhaber von Elektroanlagen Informationen und Unterlagen zur Erkennung und Entsorgung PCB-haltiger Kondensatoren in Blindstrom-Kompensationsanlagen.
Hintergrund Seit 1998 besteht ein Verbot für die Anwendung polychlorierter Biphenyle (PCB) in Elektroanlagen. Doch noch heute stehen Anlagen mit PCB-haltigen Kondensatoren in Betrieb. Als PCB-haltig erkannte Geräte müssen ausser Betrieb genommen und nach den Bestimmungen über Sonderabfälle entsorgt werden.
Überprüfung der Anlagen im Rahmen der Elektrokontrollen Seit dem Februar 2011 ist die Kontrolle noch vorhandener PCB-haltiger Kondensatoren den Elektro-Sicherheitsberatern übertragen. Im Rahmen der periodischen Elektrokontrollen wird überprüft, ob noch PCB-haltige Kondensatoren in Betrieb sind.
Entsorgung als Sonderabfall Falls PCB-haltige Geräte mit mehr als 1 kg Gesamtgewicht angetroffen werden, informiert der Elektro-Sicherheitsberater die zuständige kantonale Fachstelle mit dem vorgesehenen Mitteilungsformular, welche nötigenfalls die Entsorgung anordnet und begleitet.
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