Erkennung und Elimination PCB-haltiger Kondensatoren
Hier finden Elektro-Sicherheitsberater, Installateure und Inhaber von Elektroanlagen Informationen und Unterlagen zur Erkennung und Entsorgung PCB-haltiger Kondensatoren in Blindstrom-Kompensationsanlagen.
Hintergrund
Seit 1998 besteht ein Verbot für die Anwendung polychlorierter Biphenyle (PCB) in Elektroanlagen. Doch noch heute stehen Anlagen mit PCB-haltigen Kondensatoren in Betrieb.
Als PCB-haltig erkannte Geräte müssen ausser Betrieb genommen und nach den Bestimmungen über Sonderabfälle entsorgt werden.
Überprüfung der Anlagen im Rahmen der Elektrokontrollen
Seit dem Februar 2011 ist die Kontrolle noch vorhandener PCB-haltiger Kondensatoren den Elektro-Sicherheitsberatern übertragen. Im Rahmen der periodischen Elektrokontrollen wird überprüft, ob noch PCB-haltige Kondensatoren in Betrieb sind.
Entsorgung als Sonderabfall
Falls PCB-haltige Geräte mit mehr als 1 kg Gesamtgewicht angetroffen werden, informiert der Elektro-Sicherheitsberater die zuständige kantonale Fachstelle mit dem vorgesehenen Mitteilungsformular, welche nötigenfalls die Entsorgung anordnet und begleitet.
Merkblätter und Informationen
Hilfsmittel für die Kontrolle
- Kondensatoren-Verzeichnis [8'032 KB]
- Adressen der zuständigen kantonalen Fachstellen [95 KB]
- Analysen von PCB-haltigen Geräten [46 KB]
- Formular zur Meldung von Anlagen [44 KB]
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie von der zuständigen kantonalen Chemikalienfachstelle [95 KB]
, welche die Entsorgung begleitet.