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Kantonale Fachstellen für Chemikalien
Services cantonaux des produits chimiques
Servizi cantonali per i prodotti chimici

 

Blei - Abgabeverbot für Bleilot ("Lötzinn")

Lötzinn auf der Rolle von Erich Werner, Quelle: http://piqs.de/

Rechtliche Grundlage

  • Wegleitung der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Beschränkung von Pb in Gegenständen. Darin finden sich bei den Fallbeispielen keinerlei Hinweise, dass Lote unter die Beschränkung nach Eintrag 63 in Annex XVII REACH für Gegenstände fallen;
  • In der Kommunikation des europäischen Blei-Konsortiums an die Branche werden Lote hingegen sogar explizit erwähnt bei den aus der Umklassierung von Blei resultierenden Abgabebeschränkungen von Stoffen und Zubereitungen an die breite Öffentlichkeit.

In der Schweiz wurde die 9. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) zur CLP-Verordnung (VO (EG) 1272/2008) und damit auch die neue Klassierung von Blei im Rahmen der Revision der Anhänge der Chemikalienverordnung (Herbst 2016) umgesetzt. Verbindlich ist die Klassierung wie im EWR seit dem 1. März 2018. Mit der Revision von Anhang 1.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vom Herbst 2017 wurde Blei wegen seiner Klassierung Repr. 1A (kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen) dem Abgabeverbot an die breite Öffentlichkeit unterstellt. Verbindlich wird diese Beschränkung ab 1.9.2018.

Bleihaltige Lote (ab 0,3%) dürfen deshalb ab 1. September 2018 auch in der Schweiz nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden.

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